Unser Schulelternbeirat (SEB)
Was sind die Aufgaben des SEB?
Nach §40 des Schulgesetzes sind wir in einem öffentlichen Ehrenamt Bindeglied zwischen der Elternschaft und der Schulleitung. In regelmäßigen Sitzungen mit der Schulleitung und durch die Teilnahme an Konferenzen haben wir die Pflicht, die Arbeit der Schule mit Hilfe von Anregungen und Vorschlägen zu unterstützen. Daher bitten wir Sie, uns als Sprachrohr zu nutzen.
Wie erreiche ich den SEB?
- Per Schulcloud: Stefan Langnau SEB
- Per Post: Ein Briefumschlag adressiert an den SEB im Sekretariat der Grundschule erreicht uns ungeöffnet
Alle Anfragen / Kommentare müssen von uns vertraulich behandelt werden.
Schulelternsprecher: Stefan Langnau
Stellvertretende Schulelternsprecherin: Jennifer Becker
Auf eine gute Zusammenarbeit!
Weitere häufig gestellte Fragen (FAQs):
Wie wird der Schulelternbeirat gewählt?
Alle 2 Jahre wird ein neuer Schulelternbeirat gewählt. Dazu lädt der aktuelle Schulelternbeirat zusammen mit der Schulleitung ein. Für je 50 minderjährige Schüler einer Schule werden ein Mitglied und eine VertreterIn in den SEB gewählt: In unserem Fall sind das 5 SEBler und 5 Vertreter.
Wer ist wahlberechtigt?
Alle Klassenelternsprecher sowie deren Vertreter und je Klasse zwei in der Klassenelternversammlung ( am „Elternabend“) gewählte Wahlpersonen sind wahlberechtigt.
Wer kann sich in den Schulelternbeirat wählen lassen?
Wählbar in den SEB sind alle Eltern, die ein minderjähriges Kind in der Schule haben.